Zahnarztpraxis im Raum Düsseldorf
Juni 2026
IT-Sicherheitsaudit nach § 390 SGB V
Für eine Zahnarztpraxis im Raum Düsseldorf führte ich ein vollständiges IT-Sicherheitsaudit nach § 390 SGB V auf Grundlage der KZBV-IT-Sicherheitsrichtlinie durch.
Zu meinen Aufgaben zählten unter anderem:
Technische Vor-Ort-Prüfung von Netzwerk, Server, NAS, WLAN, Endgeräten und TI-Komponenten
Dokumentenprüfung von IT-Richtlinie, Verarbeitungsverzeichnis, Auftragsverarbeitungsverträgen sowie Schulungs- und Backup-Nachweisen
Sicherheitsprüfung der Praxiswebseite (TLS, Security-Header, DNS und Mail-Authentifizierung)
Bewertung der Befunde nach Kritikalität mit priorisiertem Maßnahmenplan
Konkrete Handlungsempfehlungen für Praxis und betreuendes Systemhaus
Abschlussbericht mit Ampel-Bewertung und Nachbesprechung der Ergebnisse
Das Ziel war eine nachweisbare Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nach § 390 SGB V sowie ein dauerhaft prüfungssicherer Schutz der Patientendaten.